Mit dem Betrieblichen GesundheitsTicket können Unternehmen bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sozialversicherungsfrei in die Gesundheitsförderung investieren (§3 Nr. 34 EStG).
Die steuerbegünstigten Gesundheitsmaßnahmen des Betrieblichen GesundheitsTickets werden über den Präventionsleitfadens der Gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 und 20 a SGB V normiert. Dabei können Leistungen wie Entspannungstrainings (z. B. Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Stressmanagement), Ernährungsberatung, Führungskräftetrainings zur Konfliktbewältigung und vieles mehr in Anspruch genommen werden.
Das Betriebliche GesundheitsTicket ist als Zahlungsmittel deutschlandweit einsetzbar für Gesundheitsmaßnahmen innerhalb und außerhalb von Unternehmen, und zwar in der Freizeit der Mitarbeiter.
Als zertifizierte Kursleiterin für Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation und „Gelassen und sicher im Stress“ bin ich kooperierende Dienstleisterin, sodass Mitarbeiter entsprechende Maßnahmen bei mir besuchen und mit dem GesundheitsTicket bezahlen können.
Übrigens:
Auf hr-iNFO können Sie einen Beitrag von Angelika Fey hören zum Thema „Entspannung auf Knopfdruck – geht das?“ Als Interviewpartnerin berichte ich über Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation. Hören Sie hier den Beitrag. (Quelle: © hr-iNFO, 25.07.2014)
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